Die katholische Kirche stand dem
Nationalsozialismus in Deutschland bis im Jahr 1933 sehr ablehnend gegenüber.
Beispiele dafür sind ,dass Nationalsozialisten nicht zu den Sakramenten
zugelassen waren und auch nicht kirchlich beerdigt werden durften.
Die Kirche ermahnte nun ihre Anhänger zu „ Treue gegenüber der rechtmäßigen Obrigkeit und zur gewissenhaften
Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten".
Diese Erklärung hatte zur Folge, dass zuvor skeptische Katholiken dem
Nationalsozialismus nun ohne Bedenken zustimmten. Diese Erklärung wird Reichskonkordat genannt.
Das Reichskonkordat ist ein Vertrag der im Jahr
1933 zwischen Hitler und der Kirche geschlossen wurde. Dieser Vertrag garantierte der Kirche
Bekenntnisfreiheit und den Schutz Kirchlicher Einrichtungen mit „nur“
wohltätigen Zwecken.
Das Konkordat regelte in 34 Artikeln, einem
Schlussprotokoll und zusätzlichen Geheimbestimmungen für den Fall der
Wiedereinführung der Wehrpflicht das Verhältnis zwischen Staat und katholischer
Kirche, und ergänzte die schon bestehenden Vereinbarungen mit Bayern, Preußen)
und Baden .Es garantierte der Kirche ihre Organisationen, Schulen,
Universitäten usw. und gewährte den geistlichen Orden die grundsätzlichen
Freiheiten, sicherte die kirchliche Eigentumsordnung, regelte die Ausübung des
Religionsunterrichts und gewährte, dies war aus katholischer Sicht ein
wichtiges staatliches Zugeständnis, die Einrichtung von Bekenntnisschulen nach
dem Elternwillen. Artikel blieb
problematisch, da er zwar den Bestandsschutz der "ausschließlich
religiösen, rein kulturellen und karitativen Zwecken" dienenden
Organisationen und Verbände gewährte, aber später erst vereinbart werden
sollte, auf welche Verbände das Konkordat nicht anzuwenden war. Artikel 32
enthielt das von Hitler von Anfang an erstrebte und geforderte
Politisierungsverbot für den Klerus, das "Geistlichen und Ordensleuten die
Mitgliedschaft in politischen Parteien" nach Erlass und Bestimmungen durch
den Heiligen Stuhl untersagte und "die Tätigkeit für solche Parteien"
ausschloss. Artikel 33 regelt zuletzt , dass die auf "kirchliche Personen
und kirchliche Dinge bezüglichen Materien",
die nicht im Konkordat enthalten seien, "dem geltenden kanonischen Recht
gemäß geregelt" werden sollten.
Es gab vielerlei Spekulationen über den
Hintergrund des Konkordats und wem er in Wirklichkeit nutzen sollte. Die
folgende ist eine der Verbreitesten:
Der Plan, dem Vatikan Konkordatsverhandlungen
für die katholische Kirche in Deutschland anzubieten schien Anfang März 1993
der Strategie Hitlers und des Vizekanzlers von Papen zu entsprechen, mit diesem
Konkordat den politischen Katholizismus – das Zentrum und die katholischen
Verbände – entscheiden zu schwächen, andererseits Katholiken das Tor in das
„neue“ Reich zu öffnen und dieses konkordatspropagandistisch für den
Nationalismus zu nutzen.
Doch die in der Theorie so klar formulierten
Artikel wurden in der Praxis durchgehend
gebeugt und verletzt. Nachdem dieses Problem nach verschiedenen
Maßnahmen keine Besserung erfuhr schlug ein Teil der deutschen Bischöfe sogar
die Kündigung oder Nachbesserung des Konkordats vor. Diese Vorfälle sollten
1933 auch vom damaligen Papst Pius XI. in der Weihnachtsansprache angeprangert
werden was jedoch ohne nachfolgende Begründung ausblieb.
Erst Ende 1937, und dies ist das Zeugnis eines
halbierten Widerstandes, war Papst Pius XI. nach andauerndem massiven Bischofsprotest
aus Deutschland über die permanente Aushöhlung und Verletzung des Konkordates
überzeugt, eine 1. Enzyklika über die Notlage der Kirche in Deutschland
verfassen zu sollen, für die Kardinal Faulhaber einen ersten Entwurf vorlegte
und die dann unter dem Titel "Mit brennender Sorge" zwar die Notlage anprangerte aber gerade
nicht "den Nationalsozialismus und Hitler " verurteilte. Aber sie
warf immerhin, auf das Konkordat bezogen, dem NS-Staat vor, Feindschaft gegen
Christus und die Kirche gestreut zu haben.
Ein Jahr später 1938 hat der amtierende Papst einen
amerikanischen Jesuiten damit beauftragt einen Entwurf für eine weitere
Enzyklika vorzulegen, in der die Kirche ihre Stellung zum Rassismus und
Antisemitismus klarmachen wollte. Dieser Entwurf wurde wenig später dem Vatikan
übergeben.
Doch aus bisher unerfindlichen Gründen geschah in
nächster Zeit erst einmal nichts. Am 11. Februar wollte der Papst nun
anlässlich des 10. Jahrestags des Lateranvertrages eine Ansprache halten,
deren diese Enzyklika sein sollte. Doch
in der Nacht des 10. Februars starb der Papst an einem Herzinfarkt und konnte
die Rede nicht mehr halten.
Da ein Papst bei Amtsantritt nicht an die Projekte
seines Vorgängers gebunden ist wanderte die Enzyklika in das Vatikanarchiv.
Spätere Briefen an italienische Bischöfe enthielten
Ausschnitte der Enzyklika , wurden aber nie veröffentlicht – man sprach von „
sehr harten Worten über die faschistische
Presse“ ; mehr wurde jedoch nicht bekannt.
Doch der Hitlerkrieg erfuhr auch Unterstützung durch
die Kirche. Diese Unterstützung erfolgte auf mehrfache Weise. Zum Beispiel
haben 650 Priester die vom Staat bezahlt wurden in ihrer Tätigkeit als
Kriegspfarrer in Offiziersuniform die Soldaten zur Pflichterfüllung angehalten,
ein besondere Fall war der des Feldbischofs Franz J. Rarkowskis . Doch auch bei
der Fuldaer Bischofskonferenz wurde zu Gehorsam gegenüber der Staatsführung und
Hingabe des Lebens aufgefordert. Die meisten Bischöfe sind anscheinend davon
ausgegangen, dass es eine „gerechter Krieg“ sei.
Doch obwohl es feststeht , dass die Geistlichen in
dieser Zeit ihr Weisungsrecht auf verhängnisvolle Weise in Anspruch genommen
haben ist kein Amtsträger bekannt der sich zu den Vorfällen die sich ereignet hatten öffentlich geäußert
hat !
Quellen :
http://www.ibka.org/artikel/ag97/reichskonkordat.html
verfasst von Christian Moser, Marius Rautenberg, Lorena
Muleschka, Benedikt Emmerich und Benjamin Bächle, Schüler/innen am Kolleg St.
Blasien, Klasse 10d, 2001/02