Organspende - ja oder nein ?
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Könntest Du Dir vorstellen, dass Deine Organe nach festgestelltem Hirntod zur Entnahme freigegeben werden ?

Dieser Problematik gingen wir in der Unterrichtseinheit "Ethik" im Religionsgrundkurs (NGO 12) gemeinsam mit Herrn Rudolf nach.

Die Frage, ob man Organe spenden möchte oder nicht, muss jeder für sich selbst beantworten. Eine generell richtige oder falsche Antwort gibt es nicht. Zu diesem Ergebnis kamen wir, nachdem wir uns umfassend über die rechtliche Situation in der BRD, die medizinischen Risiken und Notwendigkeiten sowie über die ethische Vertretbarkeit mithilfe des Internets informiert hatten (unter members.aol.com/EHSDober/organ/ ist dies - von Rolf Dober gut aufbereitet -dargestellt.

Rechtliches

Das am 1. November 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben, einschließlich der Voraussetzungen für eine Lebendspende. Gleichzeitig wird der Handel mit Organen unter Strafe gestellt. Eine Organentnahme ist, abgesehen von einer Lebendspende, erst nach Feststellen des Hirntodes zulässig. Des weiteren muss der Tod von zwei voneinander unabhängigen Ärzten bestätigt werden.

Lebendspenden sind nur möglich an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehepartner, Verlobte oder an sehr nahestehende Personen. Lebenswichtige Organe dürfen nur an Transplantationszentren übertragen werden, welche Wartelisten führen müssen. Des weiteren sind die Entnahme, die Vermittlung und die Übertragung der Organe organisatorisch und personell voneinander zu trennen.

Die rechtliche Grundlage der Organspende in Deutschland ist die sogenannte "Erweiterte Zustimmungslösung". Hat der Verstorbene selbst zu Lebzeiten keine Erklärung über eine eventuelle Organentnahme abgegeben, so müssen die Angehörigen darüber entscheiden.

Transplantation

Der Bedarf an verfügbaren Organen ist bei weitem größer, als deren Angebot. Ein Patient in Deutschland muss daher durchschnittlich vier bis fünf Jahre auf ein geeignetes Spenderorgan warten. Organe, die gespendet werden können, sind: Nieren, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, der Haut, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen. Am häufigsten werden Nieren übertragen, gefolgt von der Leber. Sollte man sich für eine Organtransplantation entscheiden, so ist zu diesem Zeitpunkt keine ärztliche Untersuchung nötig. Die Organe werden erst nach Feststellen des Hirntodes auf ihre Tauglichkeit hin untersucht.

Um nach einer Transplantation beim Empfänger eine mögliche Abstoßungsreaktion zu verhindern, ist eine dauerhafte Immununterdrückung notwendig. Das neue Organ muss sofort seine Funktion übernehmen, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. Des weiteren muss der Empfänger eines Organs Lebensveränderungen und Einschränkungen hinnehmen. Da das Immunsystem bei Kindern stärker reagiert, treten bei diesen oft unspezifische Abstoßungsreaktionen auf.

Die Xenotransplantation, also die Übertragung von tierischen Organen auf den Menschen, ist aufgrund zu großer immunologischer Barrieren noch nicht realisierbar.

Hirntod

Bevor Organe zur Entnahme freigegeben werden können, muss der Hirntod diagnostiziert werden. Der Hirntod ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Jede Möglichkeit einer bewussten Wahrnehmung ist damit unwiederbringlich verloren; eine Wiedererlangung des Bewusstseins ist ausgeschlossen. Bis zur Entscheidung einer Organentnahme werden die Körperfunktionen künstlich aufrecht erhalten. Nach der Organentnahme können die Angehörigen den Verstorbenen nochmals sehen. Operationswunden werden wie bei lebenden Patienten verschlossen.

Wer ein gespendetes Organ bekommen soll, kann der Spender nicht bestimmen. Auch die Angehörigen erfahren nicht, wer das gespendete Organ erhalten hat. Dies wird über die internationalen Wartelisten geregelt (Ausnahme: Lebendspenden). Ebenso erfährt der Empfänger auch nicht die Identität des Spenders.

Geringe Anzahl an Spender

Die geringe Bereitschaft zur Organspende liegt unter anderem darin begründet, dass viele Menschen fürchten, nach der Bereiterklärung zu einer Organentnahme selbst eine weniger gute medizinische Versorgung zu erhalten. Dies jedoch widerspräche dem Hypokratischen Eid, den jeder Arzt leisten muss.

Auch das Todeskriterium ist ein Punkt, der viele davor abschreckt, selbst Organspender zu werden. Zweifel an den Hirntodkriterien treten dadurch auf, dass der Stoffwechsel des menschlichen Körpers durch die gemeinsame Tätigkeit der Organe aufrechterhalten wird, zu denen auch das Gehirn zählt.

Außerdem führt das Tabuthema Tod noch immer dazu, dass sich viele Menschen gar nicht erst mit der Problematik der Organspende befassen.

Die Kirchen haben hingegen keinerlei Bedenken in Bezug auf Organtransplantationen. Sie betrachten Organspende als einen Akt der Nächstenliebe.

Fazit

Diese Unterrichtseinheit hat viele Mitschüler/innen bei uns im Kurs dazu angeregt, über das Thema "Organspende" intensiv nachzudenken. Einige von uns tragen seitdem den Organspendeausweis immer bei sich. Welche Entscheidung man für sich selbst auch immer trifft, man sollte mit seinen Angehörigen darüber sprechen.

Internet-Quellen

Rolf Dober: Unterrichtsmaterial zu "Organspende"
Ethische Sicht der Organtransplantation
Das Transplantationsgesetz
Wann ist der Mensch tot? (Ärzteblatt)
Aspekte der Transplantationsmedizin

Bettina Rheiner und Claudia Kretschmann, im Schuljahr 99/00 in der NGO 12
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